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 Zivilrecht, Erbrecht und Nachfolgeplanungen
Unsere Tätigkeit im Zivilrecht umfasst hauptsächlich das
Ehegüterrecht sowie das Ehescheidungsrecht. Wir verfügen
über ausgewiesene Erfahrung im gesamten Bereich des Erbrechts
und beraten und vertreten Familienunternehmungen und
Einzelunternehmer bei ihrer Nachfolgeplanung, auch in
steuerrechtlicher Hinsicht, einschliesslich der Ausarbeitung von
Ehe- und Erbverträgen sowie von Testamenten. Wir sind auch als
Willensvollstrecker tätig.
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