Zivilrecht, Erbrecht und Nachfolgeplanungen

Unsere Tätigkeit im Zivilrecht umfasst hauptsächlich das Ehegüterrecht sowie das Ehescheidungsrecht. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im gesamten Bereich des Erbrechts und beraten und vertreten Familienunternehmungen und Einzelunternehmer bei ihrer Nachfolgeplanung, auch in steuerrechtlicher Hinsicht, einschliesslich der Ausarbeitung von Ehe- und Erbverträgen sowie von Testamenten. Wir sind auch als Willensvollstrecker tätig.


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