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 Timesharing, Hotel- und Reiserecht
Wir verfügen über spezifische Erfahrung im gesamten Bereich
des Timesharing und beraten und vertreten die Klientschaft beim Aufbau
und der Strukturierung neuer wie auch bei der Anpassung und Umwandlung
bestehender Timesharing-Modelle, auch unter Berücksichtigung
ausländischer Gesetzgebungen. Wir beraten sowohl die Anbieter von
Timesharing-Modellen als auch die weiteren am Modell Beteiligten in
allen dazugehörigen rechtlichen Angelegenheiten wie der Beschaffung
von geeigneten Objekten in der Schweiz, der Finanzierung von Anlagen oder
dem Erstellen von Finanzierungsverträgen für die Erwerber. Im
Hotel- und Reiserecht beraten wir sowohl beim Erwerb oder dem Verkauf
von Hotelliegenschaften und -gesellschaften wie auch bei den im
geschäftlichen Alltag auftauchenden Fragen, wobei wir unsere
Dienstleistungen auf die Bedürfnisse von Reiseunternehmen und
Tour Operators ausgerichtet haben.
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