Timesharing, Hotel- und Reiserecht

Wir verfügen über spezifische Erfahrung im gesamten Bereich des Timesharing und beraten und vertreten die Klientschaft beim Aufbau und der Strukturierung neuer wie auch bei der Anpassung und Umwandlung bestehender Timesharing-Modelle, auch unter Berücksichtigung ausländischer Gesetzgebungen. Wir beraten sowohl die Anbieter von Timesharing-Modellen als auch die weiteren am Modell Beteiligten in allen dazugehörigen rechtlichen Angelegenheiten wie der Beschaffung von geeigneten Objekten in der Schweiz, der Finanzierung von Anlagen oder dem Erstellen von Finanzierungsverträgen für die Erwerber. Im Hotel- und Reiserecht beraten wir sowohl beim Erwerb oder dem Verkauf von Hotelliegenschaften und -gesellschaften wie auch bei den im geschäftlichen Alltag auftauchenden Fragen, wobei wir unsere Dienstleistungen auf die Bedürfnisse von Reiseunternehmen und Tour Operators ausgerichtet haben.


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